Zuschüsse des Hochtaunuskreises

Euer Verband bietet Jugendfreizeiten und/oder Seminare zur Jugendbildung an? Dann nutzt dazu die Zuschüsse des Hochtaunuskreises!

Hier findet Ihr Richtlinien und Formulare zu den Zuschüssen des Hochtaunuskreises. Anträge und Abrechnungen erfolgen direkt bei der Leitstelle Kinder, Jugendarbeit, Betreuungsbehörde und Sozialpsychiatrischer Dienst des Hochtaunuskreises.

Investitionstopf des KJR

Ihr benötigt finanzielle Unterstützung zur Anschaffung von Materialien für Eure Jugendarbeit? Dann nutzt den Investitionstopf des KJR Hochtaunus!
Wir beteiligen uns mit bis zu 50% an den Anschaffungskosten. Detaillierte Informationen findet Ihr in der Richtlinie Investitionstopf.

Ab dem Geschäftsjahr 2019 sind Anträge für Zuschüsse aus dem Investitionstopf bis 28.02. des laufenden Geschäftsjahres an den Vorstand zu richten.
Der Vorstand stellt bis 31.03. des laufenden Geschäftsjahres Zuwendungsbescheide aus, die Anschaffungen können dann im Laufe des Jahres getätigt und abgerechnet werden.